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Häufige Fragen (FAQ)

Uniper Wärme wird zu Iqony Wärme

Ende 2022 hatte die EU-Kommission das Stabilisierungspaket für Uniper beihilferechtlich genehmigt. Im Rahmen der Genehmigung hat die EU-Kommission eine Reihe von strukturellen Abhilfemaßnahmen festgelegt, die Uniper umsetzen muss. Eine der Auflagen war der Verkauf des Fernwärmegeschäfts in Deutschland.

Die Ihnen bekannten Telefonnummern bleiben erhalten, bei den E-Mail-Adressen wird vor dem „@“ der Zusatz „iqony.ext“ ergänzt (z.B. abrechnung.iqony.ext@uniper.energy ).

Sie finden die neuen E-Mail-Adressen ab sofort auch auf allen Schreiben und Rechnungen. (E-Mails an unsere bisherigen E-Mail-Adressen erreichen uns vorerst weiterhin)

Nein, der Kauf hat keine Auswirkungen auf Ihren bestehenden Vertrag. 

Nein, die hierzu in Ihrem Vertrag beschriebenen Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen bestehen weiter.

Sollten Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, beachten Sie bitte, dass wir künftig unter der neuen Firmierung Iqony Wärme GmbH fällige Beträge von Ihrem Konto einziehen. Sie müssen selbst nicht tätig werden.

Zahlen Sie per Dauerauftrag oder Überweisung, bleibt die Ihnen bekannte Bankverbindung bis auf Weiteres bestehen. Bitte ändern Sie nur den Namen des Zahlungsempfängers zu Iqony Wärme GmbH!

Die Umfirmierung hat keine Auswirkungen auf Ihren Vertrag. Die in Ihrem Vertrag hinterlegten Preisregelungen gelten somit weiterhin für Sie.

Ja, unser technischer Service bleibt auch in Zukunft unverändert für Sie bestehen. Der Verkauf hat keinen Einfluss auf den technischen Service für Sie vor Ort. 

Ablesung / Zählerstände

In diesem Fall hat der Ableser Sie persönlich nicht angetroffen und bietet Ihnen mit der Karte zwei Möglichkeiten an: Entweder füllen Sie die Karte eigenständig aus und werfen diese in den Postkasten oder Sie kontaktieren den Ableser über die auf der Karte hinterlassenen Rufnummer und vereinbaren einen Termin für einen weiteren Ableseversuch. Diesen sollten Sie dann auch zwingend einhalten.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Ablesungen regelmäßig durchzuführen, so wenden Sie sich telefonisch an uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung, indem wir Ihnen bei der Ablesung telefonische Hilfestellungen geben oder Ihnen dauerhaft oder temporär einen Ableser anstelle von Ablesekarten schicken.

Benötigt werden die Werte für Wärme (MWh) und Volumenstrom/Durchfluss (m³). Der Zählerstand für Wärme ist direkt im Display des Digitalzählers ablesbar. Um den Volumenstrom angezeigt zu bekommen, drücken Sie bitte einmal auf die Taste mit dem „Pfeil nach rechts“. Das Display springt nun von MWh auf m³ um und stellt sich nach einigen Sekunden automatisch zurück in die Ausgangsposition.

Ein häufiger Fehler besteht darin, diese Seite in der Suchmaske von Google einzutippen. Bitte öffnen Sie die Seite, indem Sie die Internetadresse direkt in Ihre Browserleiste eintippen.

Keine Sorge, Sie haben auch nach Ablauf der Frist weiterhin die Möglichkeit, uns Ihre Zählerstände mitzuteilen. Lediglich die Online-Erfassung mittels PIN kann mit Ablauf der Frist nicht mehr funktionieren. In diesem Fall nutzen Sie bitte die Mitteilungsmöglichkeiten per E-Mail oder Telefon.

Nein. Jeder von uns eingerichtete Weg zur Erfassung Ihrer Zählerstände garantiert eine ordnungsgemäße Verarbeitung Ihrer Daten.

Nein. Das Ablesepersonal führt jeden Monat eine individuelle Routenplanung durch. Auf Grund der Vielzahl von Ablesungen ist eine vorherige Terminvereinbarung leider nicht möglich. Sollte dieser Sie persönlich nicht antreffen, so hinterlässt er eine Ablesekarte mit Rufnummer, unter der Sie dann einen Termin vereinbaren können.

Die Servicerufnummer der Zählerstands-Erfassung ist grundsätzlich rund um die Uhr erreichbar. Zu den Bürozeiten (Mo – Do. 08:00 – 16:00 Uhr und Fr. 08:00 – 15:00 Uhr) erreichen Sie uns dort persönlich. Außerhalb dieser Zeiten können Sie Ihre Anliegen auf die hinterlegte Voicebox sprechen, welche von uns regelmäßig abgehört wird.

Eine Korrektur von bereits übermittelten Daten ist online nicht mehr möglich. Kontaktieren Sie uns dazu bitte einfach telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

In diesem Fall können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Wir können Ihnen die Aus- und Einbauzählerstände nennen oder Ihnen den Arbeitsbericht schriftlich zur Verfügung stellen.

Möchten Sie häufiger oder eher weniger ablesen, so können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Zusammen finden wir den für Sie passenden Ableserhythmus. Dabei haben Sie die Wahl zwischen mindestens zwei oder maximal elf Ablesungen im Jahr.

Liegt uns keine Ablesung zum Abrechnungsstichtag vor, so ermitteln wir auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchsverhaltens sowie der aktuellen Witterung einen möglichst realistischen Wert. Es erfolgt eine genaue Hochrechnung, keine Schätzung!

Betätigen Sie zunächst eine beliebige Taste am Zähler, um einen möglichen Stand-by-Betrieb auszuschließen. Dieser existiert bei einigen wenigen Zählertypen. Sollte danach weiterhin ein Fehler oder gar keine Anzeige erscheinen, so kontaktieren Sie uns bitte umgehend.

Bitte entschuldigen Sie vielmals den Datenfehler. Kontaktieren Sie doch bitte Ihren Ansprechpartner. Er wird sich um eine Korrektur der Daten kümmern und wenn Sie wünschen, den Versand einer korrigierten Rechnung veranlassen.

Unsere Kunden haben unterschiedliche Zeitpunkte für die Ablesung der Wärmezähler. Über Ihren individuellen Zeitpunkt informieren wir Sie mit der Zusendung einer Ablesekarte. Auf dieser Karte finden Sie übrigens auch einen Link für das Internet für eine bequeme Erfassung Ihres Zählerstandes online. In unserem Online-Portal können Sie sich auch als Nutzer registrieren und zukünftig Ihre Ablesekarte als E-Mail erhalten.

Es ist leider nicht möglich die Zählerstände am Stichtag 31.12. abzulesen. Daher wird Ihr Zählerstand im November/Dezember erfasst und Ihr weiterer Verbrauch bis zum 31.12. anhand von Witterungsdaten der Ruhruniversität Bochum hochgerechnet. Auf diese Weise umfasst der Abrechnungszeitraum das vollständige Verbrauchsjahr.

Ein schwankender Verbrauch kann viele Ursachen haben. Häufig liegt ein Hauptgrund in den unterschiedlichen Witterungen der Jahre (z. B. kalter Winter ggü. warmer Winter). Aber natürlich kann sich auch Ihr Nutzungsverhalten mit der Zeit verändern. Sind das keine plausiblen Erklärungen für Ihre Verbrauchsschwankungen? Dann hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne weiter.

Fernwärmeanschluss

Die zuständigen Ansprechpartner für Ihr Stadtgebiet finden Sie im Menü unter dem Punkt „Kontakt“. Alternativ können Sie Ihre Anfrage auch direkt über das dort bereitgestellte Formular an uns übermitteln. 

Hinweis: Ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung ist nicht an jedem Standort möglich. Technische und/oder wirtschaftliche Gründe können dem entgegenstehen. Voraussetzung für einen Anschluss ist die Nähe zu bestehenden Versorgungsleitungen sowie eine ausreichende Wärmekapazität im jeweiligen Netzbereich.

Für die Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf Fernwärme erheben wir einen einmaligen Betrag, den sogenannten Hausanschlusskostenbeitrag. Dieser richtet sich nach der Lage ihres Objektes sowie der anzuschließenden Leistung, sodass diese Frage nur individuell für jedes Objekt zu beantworten ist. Zudem ist Ihr Anschluss unter gewissen Umständen förderungsfähig, was ebenfalls die Anschlusskosten beeinflusst. Sprechen Sie für diese Frage gerne unsere Berater an und vereinbaren Sie ein kostenloses Gespräch.

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Sprechen Sie uns bitte an.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist Ihr Anschluss an die Fernwärme förderungsfähig. Welches Förderprogramm in Frage kommt und wie hoch die Förderung ist, lässt sich leider nicht so pauschal beantworten. Wenden Sie sich an unsere Experten, welche Ihnen gerne weiterhelfen.

Unsere Preise und die Faktoren, die auf sie Einfluss nehmen, sind in unseren Allgemeinen Versorgungsbedingungen beschrieben. Diese sind unseren Versorgungsverträgen beigefügt und können auch auf unserer Webseite im Bereich „Service“ unter „Downloads“ nachgelesen werden. Dort ist u.a. beschrieben, dass unsere Fernwärmepreise jeweils zum 01.05. und zum 01.11. durch sogenannte Preisänderungsformeln an Veränderungen der Kostensituation angepasst werden. Im Wesentlichen bestehen die Formeln aus mehreren Indizes für Güter und Kosten, die für unsere Wärmeerzeugung relevant sind, also für Kohle, Heizöl, Strom etc. Die verwendeten Indizes werden vom statistischen Bundesamt veröffentlicht und spiegeln die Preissituation auf dem Energiemarkt wider. Anpassungen unserer Fernwärmepreise erfolgen anhand von veröffentlichten Werten, mit festgelegten Formeln und zu festen Terminen und werden nicht willkürlich festgelegt.

Die abgebildete Zusammensetzung unseres Energiemix bezieht sich auf das Fernwärme-Verbundnetz der Stadtgebiete Recklinghausen, Datteln, Gelsenkirchen-Buer, Wanne-Eickel und Gladbeck. Wir setzen grundsätzlich auf die Einspeisung verschiedener Wärmeerzeuger, was die Versorgungssicherheit deutlich erhöht. Falls Sie bereits zu unseren Kundinnen und Kunden gehören, finden Sie die Zusammensetzung des Energiemix für Ihren Anschluss zusätzlich auf Ihrer Abrechnung.

CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Gemäß § 3 Abs. 1 CO2KostAufG müssen bei vermieteten Objekten für Wärmelieferungen ab dem 01.01.2023 folgende Daten durch den Energielieferanten zur Verfügung gestellt werden:

  1. Brennstoffemissionen (absolute CO2-Emissionen, die bei der Belieferung des jeweiligen Gebäudes anfallen in kgCO2)
  2. Kohlendioxidkosten für die zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffmenge
  3. Heizwertbezogener Emissions-Faktor des zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffs (kgCO2/kWh)
  4. Energiegehalt der zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge (kWh)
  5. Hinweis zu Erstattungsansprüchen gem. §6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 CO2KostAufG
    Es werden dabei nur Emissionen erfasst, die einem Emissionshandelssystem unterliegen.

Die Fernwärme der Iqony Wärme wird in großen Kraftwerken erzeugt, die dem Europäischer Emissionshandel (Emission Trading System, kurz: ETS) unterliegen. Die Emissionsberichte für die einzelnen Anlagen werden bis Ende März des jeweiligen Folgejahres erstellt und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHST) übermittelt. Dieses hat zur Folge, dass die erforderlichen Informationen nicht auf den Jahresabrechnungen im Januar ausgewiesen werden können. Die Daten können deshalb erst im zweiten Quartal nachgeliefert werden. Wir sind dabei auf die Meldung der benötigten Daten unserer Vorlieferanten angewiesen. 

Da uns nicht bekannt ist, ob ein Objekt vermietet ist, haben wir die Eigentümer aller von uns versorgten Objekte angeschrieben.
Wenn Sie diese Information im nächsten Jahr nicht erhalten möchten, geben Sie uns gerne schriftlich - z.B. per E-Mail - einen Hinweis. Wir werden das dann in unseren Daten zu Ihrem Objekt entsprechend vermerken und im nächsten Jahr berücksichtigen.

Fernwärme wird überwiegend in Anlagen erzeugt, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Die eingesetzten Brennstoffe müssen deshalb auf diese zwei Produkte aufgeteilt werden. Hierzu gibt es verschiedene Methoden.
Für das CO2KostAufG ist die sogenannte finnische Methode zu verwenden, mit der hohe Emissionen auf die Wärmeerzeugung geschlüsselt werden. Der ausgewiesene spezifische Wert bezieht sich dabei auf die eingesetzte Brennstoffmenge.
Der Wert unter den Grafiken auf Ihrer Rechnung wird auf der Grundlage der Fernwärme oder Fernkälte Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) mit Bezug auf das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) ausgewiesen und auf der Grundlage der sogenannten Strom-Gutschrift-Methode ermittelt. Der ausgewiesen spezifische Wert bezieht sich hierbei auf die gelieferte Wärmemenge.

Das CO2KostAufG sieht vor, dass die Emissionen aus Anlagen, die am europäischen Emissionshandel teilnehmen, mit dem Jahresmittelwert des Börsenpreises für CO2 bewertet werden. 

Relevant sind die absoluten Brennstoffemissionen in kgCO2, die für die Beheizung des Wohngebäudes angefallen sind. Daraus ist der CO2-Ausstoß pro m² und Jahr zu berechnen. Hieraus ergibt sich aus der Anlage zum CO2KostAufG der prozentuale Anteil der ausgewiesenen Kohlendioxidkosten, die beim Vermieter verbleiben und nicht auf die Mieter umgelegt werden können.

Das CO2-KostAufG schreibt eine eigene Berechnungslogik für diese CO2-Kosten vor, die in keinem Zusammenhang mit unserer Preisstellung steht.

Die eingesetzte Brennstoffmenge für die von Ihnen abgenommene Wärmemenge wird über einen Faktor ermittelt. Dieser wiederum ergibt sich aus dem Verhältnis des Energiegehalts der an verschiedenen Erzeugungsstandorten zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe zu der gesamten Wärmeabnahme in dem jeweiligen Versorgungsgebiet.
Die eingesetzte Brennstoffmenge ist geringer als die abgenommene Wärmemenge (Faktor < 1), da bei der Erzeugung in unseren großen Kraftwerken gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt wird (sogenannter Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozess). So werden die eingesetzten Brennstoffe effizienter als bei einer getrennten Erzeugung genutzt.

Iqony